Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Kreisverband Rhein-Berg e. V.

Geöffnete Einbahnstraßen mit einem Schutzstreifen

Der ADFC setzt sich schon seit langem für die Öffnung von Einbahnstraßen für gegenläufigen Radverkehr ein.

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01_VZ_Einbahnstr_Zweirichtungsverkehr_Rad © Sabine Krämer-Kox

In welcher Fahrtrichtung dürfen Radler*innen den Schutzstreifen nutzen?

Der ADFC setzt sich schon seit langem für die Öffnung von Einbahnstraßen für gegenläufigen Radverkehr ein. Grund: Kurze attraktive und sichere Radverkehrsführungen sowie Anerkennung des Rads als umweltschonendes und vollwertiges Verkehrsmittel sind u. a. Ziele der Verkehrswende.

Die Führung des gegenläufigen Radverkehrs auf der Fahrbahn (Mischverkehr auf der Fahrbahn) soll in vielen Städten und Kommunen Deutschlands ermöglicht werden. In Großstädten ist die Öffnung der Einbahnstraßen für gegenläufigen Radverkehr bereits selbstverständlich, im hiesigen Umkreis wehren sich jedoch noch einige Städte vehement dagegen. Im Gegensatz dazu haben Leichlingen, Radevormwald und Burscheid bereits Einbahnstraßen für gegenläufigen Radverkehr geöffnet.

Besonders „luxuriös“ wurde im Rahmen der Neugestaltung der Oberen Hauptstraße in Burscheid Radfahrenden das Fahren entgegen der Einbahnstraße ermöglicht: Neben den einschlägigen Verkehrszeichen wurde für den gegenläufigen Radverkehr ein Schutzstreifen nebst Piktogrammen auf die Fahrbahn aufgebracht. Dies führt jedoch offenbar zu Missverständnissen. Deshalb unser kleines Quizz.

Rad-Verkehrsquizz

Wir erreichen den für gegenläufigen Radverkehr freigegebenen Bereich der Einbahnstraße, beschildert mit den Verkehrszeichen (s. Foto 1). Wir bewegen uns in Fahrtrichtung und sehen auf der linken Straßenseite einen gekennzeichneten Schutzstreifen. Wo setzen wir unseren Weg fort:

A) Wir fahren einfach auf der rechten Fahrbahnseite der Einbahnstraße weiter im Mischverkehr (s. Foto 3).

B) Wir wechseln auf die linke Fahrbahnseite und befahren den dort markieten Streifen. Dabei wundern wir uns, dass es eng wird, wenn  Radler entgegenkommen - und die meckern auch noch, obwohl wir doch extra auf dem Radstreifen fahren! Konnte man den eigentlich nicht breiter machen? (s. Foto 4)

C) Wir fahren auf dem Bürgersteig, da wir sonst wegen der parkenden Autos nicht in die Schaufenster der Geschäfte blicken können. Deshalb sind wir schließlich in der Stadt unterwegs!

Einzig richtige Antwort ist „A“: Wir fahren auf der rechten Fahrbahnseite der Einbahnstraße im Mischverkehr (= zusammen mit Kfz.) weiter.

Der Schutzstreifen ist lediglich für den gegenläufigen Radverkehr vorgesehen (s. Foto 5), u. a. erkennbar durch die Position der Fahrrad-Piktogramme. Diese „stehen nämlich Kopf“, wenn der Streifen in Fahrtrichtung der Einbahn befahren wird. „Zweirichtungs-Verkehr“ bezieht sich für Radfahrende auf die gesamte Fahrbahn (s. Foto 6) und nicht auf den markierten Schutzstreifen auf der linken Fahrbahnseite!


https://rhein-berg.adfc.de/neuigkeit/geoeffnete-einbahnstrassen-mit-einem-schutzstreifen

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