Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Kreisverband Rhein-Berg e. V.

Schutzstreifen für den Radverkehr in Bergisch Gladbach - Pro und Contra

In den letzten Jahren hat die Stadtverwaltung als Teil des Mobilitätskonzeptes der Stadt Bergisch Gladbach auf einigen Hauptrouten des Radverkehrs Schutzstreifen angelegt.

Bild1 Schutzstreifen
Bild1 Schutzstreifen © Michael Funcke

In den letzten Jahren hat die Stadtverwaltung als Teil des Mobilitätskonzeptes der Stadt Bergisch Gladbach auf einigen Hauptrouten des Radverkehrs Schutzstreifen angelegt, z.B. auf der Laurentiusstraße, der Odenthaler Straße, der Paffrather Straße sowie aktuell auf der Hermann-Löns-Straße. Aufgrund von Rückfragen von Verkehrsteilnehmenden und Diskussionen in den sozialen Medien möchte der ADFC-Kreisverband Rhein-Berg auf die wichtigsten Regeln und die Vor- und Nachteile von Schutzstreifen sowie auf den einzuhaltenden Überholabstand hinweisen.

Was sind Schutzstreifen?

  • Schutzstreifen werden mit unterbrochenen schmalen Strichen auf der rechten Seite der Straßenfahrbahn markiert (s. Bild 1).
  • Sie haben eine Regelbreite von 1,50 m oder mehr und werden zusätzlich mit regelmäßigen Fahrradpiktogrammen gekennzeichnet.
  • An konfliktträchtigen oder schlecht einsehbaren Einmündungen und Kreuzungen muss die Furt rot eingefärbt werden.
  • Befinden sich Parkstreifen neben der Fahrbahn, wird zum Schutz vor sich öffnenden Türen („Dooring“) zusätzlich mit unterbrochenen Breitstrichen ein Sicherheitstrenn-streifen mit 75 cm Abstand zu parkenden KFZ angelegt (s. Bild 2).

Zweck und Vorteile von Schutzstreifen

  • Schutzstreifen machen das Radfahren auf der Fahrbahn sichtbar. Die Markierung zeigt: Der Radverkehr hat seinen eigenen Platz im Verkehrsraum.
  • Mehr Sicherheit an Kreuzungen und Einmündungen: Radfahrende fahren auf Schutzstreifen im direkten Sichtfeld der Autofahrer und werden an Knotenpunkten besser wahrgenommen als beim Fahren auf dem Hochbord.
  • Keine (Sicht-) Behinderung durch auf der Straße parkende Fahrzeuge.
  • Anders als auf gemischten Rad-/Gehwegen kommen Fußgänger*innen und Radfahrende sich nicht in die Quere und der Fußverkehr bekommt mehr Raum.
  • Schutzstreifen steigern die Akzeptanz und die Motivation für Radfahrende, die Fahrbahn zu nutzen und fördern so den Radverkehr.

6 Regeln bei Schutzstreifen

  • Schutzstreifen dürfen vom Radverkehr nur in Fahrtrichtung rechts genutzt werden.
  • Autofahrende dürfen auf dem Schutzstreifen nur bei Bedarf, z.B. beim Ausweichen des Gegenverkehrs fahren.
  • Beim Überfahren durch KFZ dürfen Radfahrende weder gefährdet noch behindert werden.
  • Schutzstreifen müssen an Ampeln freigehalten werden, um ein ungehindertes Vorbeifahren von Radfahrenden bis zur (vorgezogenen!) Halteline zu ermöglichen.
  • Auf Schutzstreifen dürfen KFZ weder parken noch halten (absolutes Halteverbot).
  • Beim Überholen von Radfahrenden müssen KFZ innerorts einen Abstand von min. 1,5 m einhalten

Mindestüberholabstand 

Insbesondere gegen die letzte Regel wird häufig verstoßen. Zusätzlich zum allgemeinen Rücksichtnahme-Gebot und das Gefährdungsverbot nach § 1 Abs. 2 der Straßenverkehrs-ordnung (StVO) verpflichtet insbesondere der § 5 Absatz 4 der StVO zur besonderen Vorsicht und Rücksichtnahme beim Überholen, um die Sicherheit der Radfahrenden zu gewährleisten. Zu dichtes und gefährdendes Vorbeifahren wird als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von 30€ und bei falschem Überholen von Kindern mit 80€ sowie ein Punkt in Flensburg geahndet. Bei Unfällen mit Personenschaden droht eine Verurteilung als Verkehrsstraftat nach § 315c des Strafgesetzbuches. 

Kritik an Schutzstreifen

Schutzstreifen sind nicht unumstritten. Als häufigste Kritik wird geäußert, dass der KFZ-Verkehr durch die markierten Schutzstreifen zu dem Irrglauben verleitet wird, der 1,5 m Überholabstand sei hier nicht mehr gültig. Daher ist bei neuen Schutzstreifen neben der o.a. Ahndung durch die Polizei eine verstärkte Aufklärung der motorisierten Verkehrsteilnehmenden dringend erforderlich.

In Bergisch Gladbach ist der schlechte Ruf von Schutzstreifen auch darauf zurückzuführen, dass die Regelbreite von 1,5 m im Bestand meistens deutlich unterschritten wird. Breiten von nur 1,0 bis 1,25 m sind keine Seltenheit. Dies und die fehlenden Sicherheitstrennstreifen zu KFZ-Parkflächen machen die Nutzung subjektiv und objektiv zu einem nicht immer ungefährlichen Unternehmen. Hinzu kommt, dass im Bereich der Schutzstreifen oft zu tiefe Gullys oder Schlaglöcher den Radverkehr zwingen, in den Mischverkehr zu wechseln. In diesem Zusammenhang ist es sehr bedauerlich, dass auf der Hermann-Löns-Straße vor der Markierung der neuen Schutzstreifen keine konsequente Sanierung der Schlaglöcher vorgenommen wurde.

Wo immer es der Straßenquerschnitt hergibt und insbesondere bei Steigungsstrecken sollten nach Ansicht des ADFC zur Erhöhung der Verkehrssicherheit neue Schutzstreifen mit größeren Breiten als 1,50 m markiert werden. Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) empfiehlt schon seit 2019 eine Breite von 1,85 m. 1,85 m entsprechen auch der Mindestbreite für Radfahrstreifen.

Radfahrstreifen werden mit durchgezogenen Breitstrich markiert und dürfen vom KFZ-Verkehr nicht überfahren werden. Auch bei Radfahrstreifen muss der Überholabstand von
1,5 m eingehalten werden.

Abschließend bleibt zu sagen, dass Schutzstreifen als ein Kompromiss der Radverkehrs-führung geeignet sein können, wenn der Platz für Radfahrstreifen nicht ausreicht.


Exkurs: Sicherheitstrennstreifen und Schutzstreifen

Seit kurzem tauchen im Stadtbild der Stadt Bergisch Gladbach vermehrt Breitstrich-
Markierungen neben Parkplätzen auf (s. Bild 4 in der Straße "Im Grafeld" in Hand). Sie dienen als Sicherheitstrennstreifen und sollen den Gefahrenbereich von 0,75 m und mehr verdeutlichen, in dem eine sich öffnende Autotür den rückwärtigen Verkehr gefährden kann („Dooring“). 

Der Radverkehr ist bekanntlich beim Fahren neben parkenden Autos besonders gefährdet. „Dooring“-Unfälle führen meist zu schweren Verletzungen und daher muss dieser Bereich unbedingt gemieden werden.

Leider wurde in Bergisch Gladbach auf der oberen Hauptstraße die Dooring-Zone fälschlicherweise mit dünnen, unterbrochenen Schmalstrichen markiert, die mit Schutzstreifen verwechselt werden könnten (s. Bild 3, obere Hauptstraße). Neben dem Sicherheitstrenn-streifen wurden daher Fahrradpiktogramme auf der Fahrbahn markiert (oben im Bild, zu spät zu erkennen). Hier soll Rad gefahren werden, nicht in der Dooring-Zone! Freie, mittig auf der Fahrbahn positionierte Fahrradpiktogramme werden auch markiert, wenn auf der Fahrbahn kein Platz für Markierung von Schutzstreifen vorhanden ist. Sie sollen die Verkehrsteilnehmenden darauf hinweisen, dass Radfahrende auf der Mitte des Fahrstreifens fahren dürfen. Sie sollten sich nicht zu eng an den Fahrbahnrand abdrängen lassen.

https://rhein-berg.adfc.de/neuigkeit/schutzstreifen-fuer-den-radverkehr-in-bergisch-gladbach-pro-und-contra

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